Satzung

Richtlinien des Ernst-Körner-Fonds in Dielheim
Der Fonds wurde nach der Spendenaktion eingerichtet, die anlässlich des Unfalltodes des Dielheimer Bürgers Ernst Körner am 05.12.1996 durchgeführt wurde. Die Hinterbliebenen stellten aus den seinerzeit eingegangenen Spendengeldern das Anfangskapital für den Fonds zur Verfügung.
Der Arbeitskreis des Ernst-Körner-Fonds hat das 20-jährige Bestehen zum Anlass genommen, der Entwicklung des Fonds zum allgemeinen Hilfsfonds losgelöst von den seinerzeit Betroffenen Rechnung zu tragen. In der Sitzung des Arbeitskreises am 27.07.2016 erfolgte eine Anpassung der Richtlinien gemäß der aktuellen Ausrichtung des Fonds.

 

§ 1 Name und Charakter
Der Fonds trägt den Namen "Ernst-Körner-Fonds". Er hat seinen Sitz in Dielheim und wird als Sondervermögen der Gemeinde Dielheim geführt.

 

§ 2 Zweck des Fonds
(1) Der Fonds soll verwendet werden: zur Unterstützung bedürftiger von schweren Unglücksfällen getroffener Einwohner der
Gemeinde Dielheim.
(2) Bei von Unglücksfällen Betroffener außerhalb der Gemeinde Dielheim behält sich der Arbeitskreis eine Einzelfallentscheidung vor.
(3) Der Fonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4) Der Fonds ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel für den Fonds und etwaige Erträge dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Fonds fremd sind, begünstigt werden.

 

§ 3 Fondsvermögen
(1) Der Fonds besteht aus dem Grundkapital und laufenden Spenden. Er dient samt seinen Erträgnissen ausschließlich der Erfüllung des Fondszweckes.
(2) Über die Verwendung von Mitteln aus dem Fonds entscheidet der Arbeitskreis. Im Falle einer Notsituation wird innerhalb von vierzehn Tagen eine Sitzung des Arbeitskreises einberufen. Für Beschlüsse ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Arbeitskreises einschließlich eines Angehörigen der Familie Körner
erforderlich.

 

§ 4 Verwaltungs- und Wirtschaftsführung sowie Vertretung
Die vertretungsberechtigten Organe des Fonds sind
1. der Bürgermeister der Gemeinde Dielheim
2. die Mitglieder des Arbeitskreises wie nachfolgend aufgeführt:
- Familie Körner
- Alfred Fischer
- Ulrich Zusann
- Armin Rausch
- Pfarrer Heribert Leider (für die katholische Kirchengemeinde)
- Filialleiter der Volksbank, Tobias Jungbluth
- Filialleiter der Sparkasse, Volker Lott

 

§ 5 Verwaltungs- und Wirtschaftsführung
Die Verwaltungs- und Wirtschaftsführung erfolgt über die Gemeinde Dielheim. Mindestens einmal pro Jahr ist der Arbeitskreis einzuberufen.

 

§ 6 Vermögensfall nach Erlöschen des Fonds
Im Falle der Auflösung des Fonds fließt das Vermögen der Gemeinde Dielheim zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Dielheim, 27.07.2016

 


Hans-Dieter Weis
Bürgermeister

 

Paul Körner ist, anstelle des verstorbenen Pfarrers Heribert Leider, zukünftig Vertreter der katholischen Kirchengemeinde.